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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern

Kurzbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.03.2024

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)):
  • Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
    Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. Wenn Sie Ihren Wohnort eingegeben haben, wird unter "Formulare" oder "Online-Verfahren" ggf. auf das Antragsformular oder das Online-Verfahren verwiesen.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung des eAT bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Stelle abholen. Dieser ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.