Kommunale Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht
Kurzbeschreibung
Bei kommunalen Stiftungen ist die für die jeweilige Kommune zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für bestimmte Aufgaben der Stiftungsaufsicht zuständig, wenn die Stiftung von der Kommune verwaltet wird.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 23.08.2023
Stand: 23.08.2023