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15.12.2023

Aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung - Schwäbische Landräte nehmen Bund und auch Freistaat mehr in die Pflicht

Landkreis Oberallgäu / Lindau (Bodensee) – Aktuell ist die Zahl der Geflüchteten auch aufgrund der Witterungsverhältnisse gesunken, so berichtete Regierungspräsidentin Barbara Schretter auf der jüngsten Tagung der schwäbischen Landräte im Landkreis Oberallgäu. Nachhaltig wird sich diese Zahl jedoch nur dann reduzieren, wenn Bund und Länder entsprechende Maßnahmen ergreifen. „Die Herausforderungen sind in den Kommunen einfach nicht mehr zu bewältigen. Darüber hinaus sinkt die Akzeptanz in der Bevölkerung täglich mehr“, berichten die schwäbischen Landrätinnen und Landräte. Sie fordern daher nachdrücklich auch den Freistaat Bayern auf, bei diesen hohen Zahlen die Organisation der Unterbringung neu zu strukturieren. „Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine staatliche Aufgabe. Sie wird jedoch de facto an die Kommunen durchgereicht und eine hohe Anzahl an Menschen, die bei uns ankommen, haben nicht einmal eine Bleibeperspektive“, erklärt der Sprecher der schwäbischen Landräte Elmar Stegmann. „Dies bindet sehr viele Kapazitäten vor Ort und die Menschen können doch nicht auf Dauer bleiben.“ Daher fordern die Landrätinnen und Landräte den Freistaat auf, die Kapazitäten in den staatlichen Ankerzentren zu erweitern und nach einer Prüfung nur die Personen in die Landkreise zu verteilen, die eine hohe Bleibeperspektive haben.

„Bei ohnehin erschöpften Kapazitäten in den Kommunen müssen wir versuchen, diese gut einzusetzen und uns auf die Menschen konzentrieren, die auch hier bleiben werden.“ Dies betrifft die Unterbringung, Integrationsberatung, das behördliche Ausländerwesen ebenso wie Kindertagesstätten, Schulen oder das Gesundheitswesen. Parallel dazu ist der Bund aufgefordert, Anreize für Wirtschaftsmigration zu minimieren, die Grenzen besser vor illegaler Migration zu schützen und konsequent Abschiebungen durchzuführen.

Darüber hinaus fordern die Landrätinnen und Landräte den Freistaat auf, analog zu anderen Bundesländern eine angemessene Mindestquote auf Gemeindeebene einzuführen und damit eine gerechte Verteilung innerhalb der kommunalen Familie zu gewährleisten. Denn aktuell sind in den Landkreisen manche Städte und Gemeinden sehr stark betroffen, während andere bis dato keine Flüchtlinge in ihrem Gemeindegebiet untergebracht haben.

„Ein weiterer Punkt ist die personelle und finanzielle Belastung der Landkreise“, führt Landrat Stegmann aus. So übernimmt beispielsweise der Freistaat Bayern zwar die Kosten der Unterbringung und das Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete wird aus Bundesmitteln finanziert, trotzdem haben aufgrund der hohen Anzahl an Migranten die Landkreise immense Kostensteigerungen, wie in den Bereichen Jugendhilfe oder über die ambulante Krankenhilfe für Ukrainer. „Und auch bei der Personalausstattung bekommen wir keine adäquate Unterstützung. Dies betrifft in den Landratsämtern aktuell leider viele Bereiche und insbesondere auch all die Abteilungen, die unmittelbar mit der Bewältigung der hohen Migration zu tun haben“, so der Sprecher der schwäbischen Landräte. „Natürlich versucht man die Arbeitsbelastung abzufangen, aber es kann nicht sein, dass für staatliche Aufgaben die Landkreise auf ihre Kosten Mitarbeiter einstellen müssen, weil der Freistaat kein Personal zur Verfügung stellt.“