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28.08.2023

Änderungen in der Kfz-Zulassung zum 1. September 2023 - Bundesweite Einführung von »i-Kfz« und neue Gebühren

Lindau (Bodensee) - Zum 1. September 2023 setzt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Projekt i-Kfz vollständig um. Das bedeutet, dass ab dann bundesweit viele weitere Zulassungsvorgänge in den Kfz-Zulassungsbehörden voll automatisiert und vereinfacht durchgeführt werden können. Zudem werden bundesweit die Gebühren für alle internetbasierten Zulassungsvorgänge gesenkt und erstmals können auch juristische Personen die Online-Fahrzeugzulassung nutzen. Alle Informationen zu “i-Kfz“ für den Landkreis Lindau (Bodensee) finden sich unter www.landkreis-lindau.de/Bürgerservice-Online-Dienste/Neuer-Online-Bereich/Online-Dienste-Kfz-Zulassungsstelle/. Hier gibt es auch einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog, der die Nutzung von „i-Kfz“ erleichtern soll.

Diese Zulassungsvorgänge können ab 1. September 2023 online durchgeführt werden:

  • Anmeldung eines Neuwagens
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
  • Abmeldung/Außerbetriebsetzung
  • Tageszulassung
  • Ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen)

Fahrzeuge können dann unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird und die angebrachten Kennzeichenschilder. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Ab dem 1. September 2023 können sich außerdem auch juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) für die Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

Frage- und Antwortkatalog, der auch online hier verfügbar ist:

Wie erfolgt die Identifizierung?

Die Identifizierungsmöglichkeiten für natürliche Personen werden erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich nun auch mit der BundID ausweisen. Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat identifizieren. Für die Außerbetriebssetzung entfällt die Identifizierung.

Ist es möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person online anzumelden?

Für Privatpersonen ist das noch nicht möglich. Einzig im Fall der Abmeldung eines Fahrzeugs kann eine andere Person den Vorgang für die Halterin oder den Halter vornehmen.

Wie funktioniert die Abmeldung für eine andere Person?

Soll ein Fahrzeug für eine andere Person abgemeldet werden, wird die Stempelplakette des Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) benötigt. Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung findet sich ein PIN für Online-Anwendungen. Nach der Identifizierung im Portal werden die relevanten Daten und PINs der Stempelplakette und der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Die Halterin oder der Halter erhält im Nachgang ein Informationsschreiben. Das Kennzeichen kann optional bis zu einem Jahr kostenpflichtig reserviert werden.

Muss ich das Kennzeichen vor dem ersten Losfahren nach der i-Kfz-Zulassung am Fahrzeug anbringen, auch wenn ich die Plaketten noch nicht habe?

Ja, Sie brauchen immer ein Kennzeichen am Fahrzeug.
1. Sollten Sie das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernommen haben, müssen Sie zunächst nichts weiter tun. Legen Sie den ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar in Ihr Fahrzeug. Sobald Sie die Dokumente per Post erhalten haben, führen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Sie können anschließend den vorläufigen Zulassungsnachweis aus Ihrem Fahrzeug entfernen.
2. Im Falle eines Kennzeichenwechsels müssen Sie das neue Kennzeichen schon vor der ersten Fahrt nach der i-Kfz Zulassung am Auto montieren. Der vorläufige ausgedruckte Zulassungsnachweis ersetzt die Plaketten bis zum postalischen Erhalt dieser. Legen Sie diesen gut sichtbar in Ihr Fahrzeug. Sobald Sie die Plaketten per Post erhalten haben, bringen Sie diese auf dem Kennzeichen auf. Sie können anschließend den vorläufigen Zulassungsnachweis aus Ihrem Fahrzeug entfernen.

Ich habe einen Zweitwohnsitz und würde mein Fahrzeug gerne darauf online anmelden. Geht das?

Nein, das ist nicht möglich. Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes. Bei mehreren Wohnungen ist die Zulassungsbehörde des Ortes der Hauptwohnung (vorwiegend genutzte Wohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetzes zuständig.

Das Portal ist bei mir „abgestürzt“. Wird mein Vorgang trotzdem bearbeitet?

Die Daten werden innerhalb der 30 Minuten eines unterbrochenen Vorganges im Portal gespeichert, so dass eine Wiederaufnahme der Beantragung in dieser Zeit möglich ist.

Was ist, wenn ich meinen Personalausweis nicht mit der Onlinefunktion freigeschaltet habe? Kann ich i-Kfz dann trotzdem nutzen?

Ja, zur Identifizierung können Sie auch BundID mit ELSTER-Zertifikat nutzen.

Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug zulassen?

Ja, mit i-Kfz Stufe 4 können auch Sie als juristische Personen wie Unternehmen und Organisationen die Zulassungsvorgänge Erstzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung und Tageszulassung über die i-Kfz-Portal durchführen. Für die Identifizierung der juristischen Person wird ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat benötigt.

Zusätzlich können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (wie Autohäuser, Versicherungen, Zulassungsdienstleister, Versicherungen und Automobilclubs) für die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

Wo finde ich die Funktion Online-Zulassung?

Online-Dienste Kfz-Zulassungsstelle / Landkreis Lindau (landkreis-lindau.de)

Änderung bei den Zulassungsgebühren

Ebenfalls zum 01. September 2023 tritt bundesweit eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in Kraft.

Bei den aufgeführten Gebühren handelt es sich um die Grundgebühren. Zusätzliche Gebühren wie z.B. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung, Zuteilung neue Zulassungsbescheinigung, Klebesiegel, Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes usw. sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

Kfz-Zulassungsbehörden haben selbst keinen Einfluss auf die Erhebung / Festsetzung von Gebühren.

Folgende Gebühren ändern sich bundesweit ab 1. September 2023: