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26.04.2023

Umwelt- und Klimapakt Bayern +++ Hotel Natur-Landhaus Krone in Maierhöfen ausgezeichnet

Lindau (Bodensee) – Die Hoteliers Sandra und Frank Übelhör wurden für ihren engagierten Einsatz im Bereich des Umweltschutzes und der nachhaltigen Führung das Hotels Natur-Landhaus Krone von Landrat Elmar Stegmann ausgezeichnet. Das familiengeführte Hotel erfüllt zahlreiche Kriterien für die umweltbewusste Hotellerie und Gastronomie und wurde nun mit der Urkunde des Umwelt- und Klimapaktes Bayern gewürdigt.

Auf der Kriterienliste stehen unter anderem der Einbau einer Luftwärmepumpe sowie einer Kombinationsheizung mit regenerativem Anteil, der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der hundertprozentige Bezug von Ökostrom aus Photovoltaik, der Einsatz von überwiegend ökologischen und regionalen Lebensmitteln, Ladestationen für E-Bikes und Elektrofahrzeuge, die Beschäftigung einer für den betrieblichen Umweltschutz verantwortlichen Person sowie die regelmäßigen Information der Mitarbeiter über Umweltschutzmaßnahmen. „Ich freue mich sehr, das Hotel Natur-Landhaus Krone heute mit der Urkunde des Umwelt- und Klimapakts Bayern auszeichnen zu dürfen. Die umweltbewusste und nachhaltige Leitung des familiengeführten Hotels, ist in vielerlei Hinsicht vorbildlich für die Hotellerie in unserem Landkreis“, so Landrat Elmar Stegmann.

Zum Umwelt- und Klimapakt Bayern:

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist Impulsgeber für neue Wege, Methoden und Themenfelder, mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung Bayerns. Übergeordnetes Ziel ist es, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen der heutigen und der künftigen Generationen in Bayern zu verbessern.

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Kooperation und der Überzeugung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Im Vordergrund steht dabei die vorausschauende Vermeidung künftiger Umweltbelastungen durch eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und nicht deren Reparatur.