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03.04.2023

Feststellung von Geflügelpest (HPAI, H5N1) bei einer Möwe auf der Galgeninsel in Lindau (Bodensee)

Lindau (Bodensee) - Bei einer tot aufgefundenen Möwe auf der Galgeninsel am Lindauer Bodenseeufer ist im Landkreis Lindau (Bodensee) nun erstmalig in diesem Jahr die Geflügelpest festgestellt worden. Aktuell wird von der Einrichtung von Schutzzonen und der Anordnung einer Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Lindau (Bodensee) noch abgesehen. Sollten die Fälle sich jedoch häufen, wird die Situation neu bewertet. Seit Oktober 2022 nimmt die Zahl der Fälle von HPAI bei Wildvögeln kontinuierlich zu und breitete sich auf ganz Deutschland aus. Auch innerhalb Europas traten die Fälle bei Wildvögeln zunächst besonders in den nördlichen Ländern auf und breiteten sich nach Süden aus. Daneben gab und gibt es eine große Zahl von Geflügelpest-ausbrüchen in Geflügelhaltungen in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas.

Das gilt es nun im Landkreis Lindau (Bodensee) zu beachten:

  • Aufgefundene tote Wildvögel (außer Singvögel) sollten nicht berührt und dem Veterinäramt Lindau telefonisch unter der Nummer 08382-270 502 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lindau.de gemeldet werden. Hunde und Katzen müssen von toten Vögeln ferngehalten werden.
  • Alle nicht gemeldeten Geflügelhaltungen - auch Kleinsthaltungen - sind dem Veterinäramt unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland- oder Stallhaltung unverzüglich telefonisch unter der Nummer 08382-270 502 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lindau.de zu melden.
  • Geflügelhalter sollten ihre Tiere durch strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen schützen. Dies sind Vermeidung von direktem und indirektem Kontakt über Futter, Einstreu, Wasser, Stallkleidung mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen. Treten gehäuft ungeklärte Todesfälle (innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere oder mehr als 2 %) bei Geflügel auf oder nimmt die übliche Legeleistung ab, ist unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion abklären zu lassen.

Weiterführende Informationen:

  • Merkblatt mit Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen.
  • Hinweise zur aktuellen Seuchenlage in Bayern.

  • Die aktuell für den Landkreis Lindau geltenden Allgemeinverfügungen vom 21.10.2022 (Untersuchungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bei Abgabe im Reisegewerbe) und vom 23.11.2022 (verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen auch für Betriebe bis 1000 Tieren, Verbot von Ausstellungen und Märkten, Fütterungsverbot von Wildvögeln).