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15.03.2023

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zum 01.01.2023 - Meldepflichten für Tierhalter

Lindau (Bodensee) - Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderung gelten ab 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren für Landwirte und Tierärzte. Sie betreffen die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute.

Meldungen sind jeweils bis zum 14.07. bzw. bis zum 14.01. eines Jahres also erstmals zum 14.07.2023 für das 1. Halbjahr 2023 ausschließlich elektronisch in der amtlichen bundesweiten Datenbank (HIT-Datenbank) zu tätigen. Tierärztinnen und Tierärzte sind dazu verpflichtet, jede Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln halbjährlich in der HIT-Datenbank zu melden. Tierhaltende melden, ebenfalls halbjährlich, ihren Tierbestand sowie Bestandsveränderungen in der HIT-Datenbank sofern bestimmte Bestandsuntergrenzen überschritten werden. Aus diesen Meldungen wird für jeden Betrieb und jede Nutzungsart die halbjährliche Therapiehäufigkeit berechnet. Meldepflichtig sind nur Tierhaltungsbetriebe, die bezogen auf bestimmte Nutzungsarten im Erfassungshalbjahr durchschnittlich mehr als die jeweils angegebene Tierzahl gehalten haben. Z.B sind das:

25

nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber

25

Milchrinder ab der ersten Abkalbung

250

Mastschweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg

85

Zuchtsauen und -eber ab der Einstallung zur Ferkelerzeugung, dann auch alle Saugferkel des Betriebs

10.000

Masthühner

4.000

Legehennen


Alle nach Kenntnis des Veterinäramtes Lindau im Landkreis Lindau aktuell oder evtl. in Zukunft - da knapp unter der Bestandsuntergrenze - meldepflichtigen Betriebe erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben.

Wichtig ist jedoch, dass jeder Tierhalter selbst dafür verantwortlich ist, laufend zu prüfen, ob er meldepflichtig ist und ggf. melden muss. Weiterhin sollten nur Betriebe melden, wenn sie der Meldepflicht tatsächlich unterliegen.

Tierhaltende können sich über die aktuellen Regelungen in einer Online-Veranstaltung informieren:

Online-Veranstaltung zur Haltung von Milchkühen: 21.03.2023 20 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
Online-Veranstaltung zur Haltung von Schweinen: 22.03.2023 20 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen

Online-Veranstaltung Allgemein: 29.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband
Online-Veranstaltung zur Haltung von Milchkühen: 30.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband

Der Zugangslink zu den jeweiligen Veranstaltungen wird zeitnah auf der Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

Weitere Informationen sind zu finden unter:

Internetseite der Regierung von Schwaben 

Projekt-Homepage LGL 

Für Fragen gibt es eine bayernweite Tierhalterhotline unter Tel. 09131 6808-7777