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02.02.2023

Landratsamt Lindau wird »Digitales Amt« +++ Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung

Lindau (Bodensee) – Das Landratsamt Lindau (Bodensee) wird „Digitales Amt“. Landrat Elmar Stegmann hat jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erhalten. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind. „Die Auszeichnung freut mich sehr. Sie ist auch gleichzeitig Motivation, noch mehr digitale Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten“, so Landrat Elmar Stegmann. Formulare und Abläufe müssen dafür Schritt für Schritt angepasst werden. Die Online-Verfahren des Landratsamtes Lindau sind hier zu finden: Landratsamt Lindau (Bodensee) - BayernPortal (freistaat.bayern).

Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Das Landratsamt Lindau stellt neben Anträgen im Bereich des Führerschein- und Personalwesens sowie Versammlungsanzeigen und Wohngeldanträgen bereits viele weitere Formulare als Online-Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. „Wir möchten mit dem anwachsenden Angebot der digitalen Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, diese Verwaltungsprozesse bequem von Zuhause aus zu erledigen und sich den Weg zum Amt zu sparen. Das ist nicht nur positiv für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch effizienter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit können Abläufe in der Verwaltung beschleunigt werden. Diese Entwicklung möchten wir durch voranschreitende Digitalisierung der Prozesse auch in Zukunft weiter voranbringen.“

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt