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23.01.2023

Jugendschöffen für die Arbeitsperiode 2024 bis 2028 gesucht

Lindau (Bodensee) - Im Frühjahr dieses Jahres steht auch im Landkreis Lindau (Bodensee) wieder die Wahl der Jugendschöffen beim Amtsgericht Lindau bzw. Landgericht Kempten für die Arbeitsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 an.

Das Schöffenamt stellt in unserer Gesellschaft und der Rechtspflege ein wichtiges Ehrenamt dar, das persönliches Engagement, Lebenserfahrung und Belastbarkeit voraussetzt. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises zuständig. Er soll dabei nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung berücksichtigen, insbesondere erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Menschen. Hierfür kommen insbesondere auch Eltern und Ausbildungsleiter in Betracht. Jugendschöffe kann nur werden, wer Deutscher ist und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt, das 70. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat. Jugendschöffen kommen pro Jahr an etwa sechs Sitzungstagen zum Einsatz, bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Verhinderung kommen Ersatzschöffen zum Einsatz.

Bewerbungen und Vorschläge für das Jugendschöffenamt können bis Freitag 17. März 2023 beim Fachbereich Jugend und Familie - Jugendamt - des Landkreises Lindau (Bodensee), Bregenzer Straße 33, 88131 Lindau (Bodensee) eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen müssen Angaben zum Familiennamen (eventuell auch Geburtsnamen), Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und –ort, in der Wohnsitzgemeinde wohnhaft seit, Beruf, Staatsangehörigkeit, Adresse, kurze Angabe über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung und ggf. Angaben zu früheren Schöffentätigkeiten (Wahlperiode) enthalten. Das Bewerbungsformular ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.landkreis-lindau.de/Gesellschaft-Soziales-Ukraine-Hilfe/Jugendschöffenwahl/ 

Der Jugendhilfeausschuss wird voraussichtlich am Montag, 17. April 2023 in öffentlicher Sitzung die Vorschlagsliste erstellen. Die Vorschlagsliste wird nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Woche lang im Landratsamt öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekannt gemacht.