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19.05.2022

Landratsamt Lindau informiert zusammen mit dem Jobcenter über den Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter

Lindau (Bodensee) – Zwischen dem 1. Juni und dem 31. August findet für ukrainische Geflüchtete bundesweit ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt: Das bedeutet, dass Flüchtlinge aus der Ukraine ihre Sozialleistungen künftig in der Regel nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Zurück geht diese Änderung auf eine Entscheidung von Bund und Ländern, dass künftig nicht mehr die Landkreise, sondern der Bund – und somit die Jobcenter – für die Sozialleistungen zuständig sein sollen. Für die Geflüchteten im Landkreis Lindau (Bodensee) bedeutet dies, dass sie Sozialleistungen spätestens ab dem 1. September 2022 vom Jobcenter erhalten. Vertreter des Landratsamtes und des Jobcenters boten deshalb kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung für Haupt- und Ehrenamtliche an, um ukrainische Kriegsflüchtlinge beim Wechsel in das Sozialgesetzbuch II (SGB II) und damit in die Zuständigkeit des Jobcenters zu unterstützen.

Zu dem Teilnehmerkreis gehörten nicht nur die seit Jahren in der Flüchtlingsarbeit aktiven Helferkreise, sondern auch die sich durch den Ukraine-Krieg neu gebildeten Hilfsorganisationen im Landkreis Lindau (Bodensee). Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurden die Haupt- und Ehrenamtlichen zunächst von Landrat Elmar Stegmann begrüßt, welcher den Einsatz und die Hilfsbereitschaft lobte. „Sowohl von den Ehrenamtlichen als auch von den Hauptamtlichen wurde in den vergangenen Monaten größtmögliche Flexibilität gefordert. Wir sind sehr dankbar, dass wir auf so tolle Strukturen im Landkreis zurückgreifen können und bedanken uns bei den Ehrenamtlichen für ihren großartigen Einsatz“, so Landrat Stegmann. Im weiteren Verlauf informierte Michael Preisendanz, Geschäftsführer des Jobcenters Lindau (Bodensee), über den anstehenden Rechtskreiswechsel und das notwendige Vorgehen hierzu. Im Anschluss an den informativen Teil des Nachmittags waren die Teilnehmer eingeladen, Fragen zu stellen. Die Veranstalter freuten sich sehr, dass dieses Angebot so gut angenommen wurde und ein reger Austausch entstand.

Auch künftig können sich Geflüchtete und/oder deren Helfer folgendermaßen über den Rechtskreiswechsel informieren:

www.arbeitsagentur.de/ukraine: Hier gibt es eine Landing-Page für Flüchtlinge aus der Ukraine, die auch in russischer und ukrainischer Sprache ist. Dort wird auch auf weitere Informationen verwiesen. Diese Webseite wird immer zeitnah auf die aktuell gültige Bestimmung angepasst.

www.jobcenter.digital.de: Hier kann online ein Antrag gestellt und ein Termin vereinbart werden. Auch hier werden die Informationen immer zeitnah auf die aktuell gültige Rechtslage angepasst.

Für Fragen zu den Leistungen des SGB II steht das Jobcenter des Landkreises Lindau zur Verfügung:
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau
E-Mail: jobcenter-lk-lindau@jobcenter-ge.de
Telefon: 08382 9898-0