Seiteninhalt
Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogene Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.
Prüfberichte Alten- und Pflegeheime im Landkreis
Prüfberichte Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe
Aufgaben
Vorrangigste Aufgabe der FQA nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der BewohnerInnen von Senioren- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe erkannt, beachtet und geschützt werden.
Dabei liegt zum einen das Hauptaugenmerk im Bereich von Beratung- und Informationsaufgaben gegenüber den BewohnerInnen, den Einrichtungen, deren Träger und der Öffentlichkeit und zum anderen obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Die ausschließlich unangemeldeten Nachschauen finden entsprechend dem PfleWoqG mindestens einmal im Jahr pro Einrichtung statt. Sollten in einem Heim Mängel festgestellt werden, wird die FQA / Heimaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde tätig.
Aufgaben der FQA sind insbesondere:
- der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen
- die Überprüfung der durchgeführten Pflegemaßnahmen
- die Kontrolle bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem PfleWoqG
- und die Überprüfung der Erfüllung der Verordnung zur Ausführung des PfleWoqG.
Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der FQA des Landratsamtes Lindau (Bodensee) gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Soziales und Senioren
Teamleiterin - Heimaufsicht, Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
Pflegebeauftragter
Daneben können Sie sich an den Pflegebeauftragten am Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wenden. Dieser hat die Aufgabe, als Anlaufstelle für alle Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte zur Verfügung zu stehen, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Betroffene können ihm ihre Anliegen und Hinweise mitteilen; Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung.
Der Pflegebeauftragte ist telephonisch erreichbar unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0114353.
Diese Pflegehotline ist rund um die Uhr geschaltet, damit Anliegen und Beschwerden jederzeit angebracht werden können.
Ferner können sich Betroffene per Online-Formular unter www.pflegebeauftragter.bayern.de an ihn wenden.


